Beamtenrecht
Das Beamtenrecht zählt seit über 20 Jahren zu den Kerngebieten unserer Anwaltstätigkeit. Sowohl Landes- wie Bundesbeamte, überwiegend aus den Bereichen der Bundes- und Landespolizei, indes auch Lehrkräfte, Finanz- und Zollbeamte werden in Beurteilungs- und Konkurrentenstreitsachen, in Versetzungs- und Abordnungsverfahren in allen Instanzen vertreten. Zunehmende Bedeutung haben in den letzten Jahren hier Fallkonstellationen mit Dienstunfällen und ihren rechtlichen Konsequenzen gewonnen. Psychischer Druck durch Vorgesetzte, Kollegen oder auch schlicht aus der jeweiligen Arbeitsumgebung führt immer wieder zu längeren Fehlzeiten und löst eine Kette von dienstlichen Weisungen beginnend mit der Ignoranz des Vorliegens einer diagnostizierbaren Krankheit, der Anordnung sich amtsärztlich untersuchen bzw. Dienstunfähigkeitsbescheinigungen amtsärztlich bestätigen zu lassen bis hin zu Ruhestandsversetzungen gegen den Willen der Betroffenen aus. Führen Dienstunfälle zur teilweisen oder vollständigen Dienstunfähigkeit, stehen Fragen um einfaches oder erhöhtes Unfallruhegehalt oder zusätzlich auch Einmalzahlungen des Dienstherrn im Raum. Tritt nach einer längeren Dienstunfähigkeit Genesung ein, wird um die Dauer und die Ausgestaltung von Wiedereingliederphasen gestritten. |
Besonders zahlreich sind die Vertretungsfälle von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz sowie von Kolleginnen und Kollegen der Bereitschafts- und der Bundespolizei. Zu den Dauerbrennern zählt auch seit vielen Jahren das Nebentätigsrecht. Welche Tätigkeiten sind möglich, wird der Verdienst angerechnet, wann entstehen Kollisionsprobleme mit dem Amt im funktionalen Sinn? Was muss man im Krankheitsfall beachten, wenn und soweit eine Nebentätigkeitsgenehmigung vorliegt? Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen gehören zu unserem Tagesgeschäft. |