Tätigkeitsschwerpunkte und Herangehensweise
In den nachfolgenden Menüpunkten möchten wir Ihnen eine Auswahl der Materien vorstellen, mit denen wir in erster Linie, allerdings auch nicht ausschließlich befasst sind. So wenig wie ein guter Zahnarzt auch ein guter Augenarzt oder Orthopäde sein muss bzw. im Regelfall sein kann, so wenig sind Anwälte heute in der Lage, auf mehreren unterschiedlichen Rechtsgebieten Literatur und Rechtsprechung tagesaktuell im Blick zu halten und den Mandanten in allen rechtlichen Fragen auf hohem Niveau zu beraten und zu vertreten. Wird es gleichwohl werbend behauptet, ist unseres Erachtens Vorsicht geboten.
An der Spezialisierung führt also für den Anwalt kein Weg vorbei, der seinen Mandanten überdurchschnittliches Wissen und aus vielfältigen Fallgestaltungen gesammelte Erfahrung in bestimmten Rechtsgebieten zur Verfügung stellen will. Erwirbt er eine oder maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen, kann er durch schriftliche Prüfungen bestätigtes, überdurchschnittliches Fachwissen einerseits und den Nachweis erheblicher praktischer Befassung im betroffenen Rechtsgebiet andererseits nachweisen.
Schließen sich also umfassende Beratung und Spezialisierung aus?
Keineswegs. Zunächst tangiert das Bau- und Architektenrecht mit seinen Nebengebieten schon vielfältigste, zivilrechtliche Fragestellungen vom Vertrags- über das Versicherungs- bis hin zum Deliktsrecht. Ähnlich verhält es sich im Verwaltungsrecht. Dort, wo wir im Rahmen der Fallbearbeitung für die Mandantin oder den Mandanten Vorteile in einer vernetzten Vertretung durch andere, überdurchschnittlich qualifizierte Kolleginnen und Kollegen sehen, binden wir diese fallbezogen ein. Da wir nicht an eine Kanzlei oder bestimmte Kolleginnen und Kollegen gebunden sind, können wir für den konkreten Bedarf immer den oder die aus unserer Sicht am besten geeigneten Kollegen auswählen.
Wann raten wir zum gerichtlichen Rechtsstreit?
Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass Zivilprozesse im Baurecht um Werklohnansprüche oder Mängelrechte selbst bei wenigen Streitpunkten durch ständige Wechsel der Richterinnen und Richter, eine latente Überlastung der Justiz und mitunter auch fehlendes Interesse an technischen Zusammenhängen bei den Spruchkörpern gekennzeichnet sind. Gerichtliche Sachverständige mit überdurchschnittlicher Qualifikation in ihrem Fachgebiet sind meist auf Monate mit laufenden Gutachten ausgelastet. Oft steht nach mehreren Jahren Prozessdauer für die Mandanten die Erkenntnis, dass der Verlust an eigener Zeit, Nerven und letztlich auch der finanzielle Aufwand in keinem akzeptablen Verhältnis mehr zur Sache standen. Daher beraten wir konsequent so weit als möglich prozessvermeidend.
Im öffentlichen Recht zeigt die Prozesserfahrung, dass vor allen Dingen in Rheinland-Pfalz kaum ein erstinstanzliches Verfahren etwa im Beamten- oder Baurecht länger als ein Jahr anhängig ist und die Kammern und Senate im Vergleich zur Zivilgerichtsbarkeit stabil besetzt sind. Hier spielen eher taktische Fragen bei der Entscheidung eine Rolle, ob ein außergerichtlicher Verhandlungsversuch, ein gerichtlicher Hauptsacherechtsstreit oder eine gerichtliche Mediation das Mittel der Wahl ist.
Da wir nach der Erstberatung grundsätzlich alle Mandate auf Zeitabrechnungsbasis übernehmen, haben wir aus wirtschaftlicher Sicht kein Bedürfnis zum gerichtlichen Rechtsstreit zu raten, nur um dort die im Vergleich zu einer außergerichtlichen Problemlösung relevant höheren gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren zu generieren. Wir führen stattdessen eine kostengünstige Erstberatung durch, in der wir uns zur Rechts- und Beweislage und den Erfolgsaussichten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens äußern und eine Handlungsempfehlung geben. Danach ist der Mandant in seiner Entscheidung völlig frei, den Fall mit dem Wissen aus der Erstberatung selbst zu lösen, eine Kollegin oder einen Kollegen mit der Sache zu betrauen oder das Mandat uns zu erteilen.